Zahlungssysteme
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Elektronisches Geld beziehungsweise E-Geld (anfangs auch Computergeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt) ist neben dem Zentralbankgeld und dem Buchgeld der Geschäftsbanken die dritte, relativ neue Erscheinungsform des Geldes . Zu unterscheiden ist E-Geld auf jeden Fall von elektronischen Zugangsverfahren zu Bankeinlagen (wie Debit- oder Kreditkartenzahlung). Die offizielle Definition von E-Geld in Europa lautet (E-Geld-Richtlinie, 2000/46 EG):
„ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der
■auf einem Datenträger gespeichert ist,
■gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert,
■von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.“
Elektronisches Geld (engl.:Electronic money oder kurz e-money) hat zwei Erscheinungsformen: karten-gestützes E-Geld (Kartengeld) und softwarebasiertes E-Geld (Netzgeld). Es wird unterschieden, wie die Forderung gegen die ausgebende Stelle gespeichert/ nachgewiesen bzw. übertragen wird.