Zahlungssysteme

 

Elektronisches Geld beziehungsweise E-Geld (anfangs auch Computergeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt) ist neben dem Zentralbankgeld und dem Buchgeld der Geschäftsbanken die dritte, relativ neue Erscheinungsform des Geldes . Zu unterscheiden ist E-Geld auf jeden Fall von elektronischen Zugangsverfahren zu Bankeinlagen (wie Debit- oder Kreditkartenzahlung). Die offizielle Definition von E-Geld in Europa lautet (E-Geld-Richtlinie, 2000/46 EG):

„ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der

  1. auf einem Datenträger gespeichert ist,

  2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert,

  3. von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.“

Elektronisches Geld (engl.:Electronic money oder kurz e-money) hat zwei Erscheinungsformen: karten-gestützes E-Geld (Kartengeld) und softwarebasiertes E-Geld (Netzgeld). Es wird unterschieden, wie die Forderung gegen die ausgebende Stelle gespeichert/ nachgewiesen bzw. übertragen wird.